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Peter Fahlbusch
Rechtsanwalt seit 1998
Arbeitet schwerpunktmäßig im Migrationsrecht und hier insbesondere im Ausweisungs-, Abschiebungshaft- sowie Sozialrecht. Daneben besonders engagiert in Strafverfahren mit ausländerrechtlichem Bezug sowie im Antidiskriminierungsrecht.
Umfangreiche Vortrags- und Fortbildungstätigkeit zum Migrationsrecht. Regelmäßig Publikationen.
Rechtsanwalt Fahlbusch ist Mitglied im Arbeitskreis Ausländerrecht Niedersächsischer Rechtsanwälte (AANR); seit 2002 ist er Lehrbeauftragter an der Ev. Fachhochschule Hannover.
Er spricht fließend Englisch und Französisch. |
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- Visumverfahren
(z.B. Familienzusammenführung, Studium, Erwerbstätigkeit)
- Aufenthaltserlaubnis, Niederlassungserlaubnis
- EU- Aufenthalt
- Duldung
- Arbeitserlaubnis
- Sozialleistungen für Migranten
- Ausweisung
- Abschiebung
- Abschiebungshaft
- Asylverfahren
- Einbürgerung
- Antidiskriminierungsrecht
- internationales Familienrecht
- Strafsachen mit ausländerrechtlichem Bezug
(Einreise, Aufenthalt)
- Eigentums- und Vermögensdelikte
- Körperverletzungsdelikte
- Urkundsdelikte
- Straßenverkehrsdelikte
- Betäubungsmittelverfahren
- Strafsachen mit ausländerrechtlichem Bezug (Einreise, Aufenthalt)
- Steuerstrafsachen
- Nebenklage und Opfervertretung
- Täter-Opfer-Ausgleich
- Jugendstrafsachen
- Kindergeld
- Elterngeld
- Leistungen nach AsylbLG
- Leistungen nach SGB II (Arbeitslosengeld II = Hartz IV)
- Leistungen nach SGB XII (Sozialhilfe)
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